Schuljahr 2022/23
Schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nach Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG: Das im Folgenden aufgeführte Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde vom Arbeitskreis „Erziehungspartnerschaft“ für das Schuljahr 2022/23 erarbeitet:
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