Informationen, Erkrankung, Rundschreiben

Rundschreiben im Schuljahr 2024/25

RS 1 vom 06.09.24

Materialliste für das Schuljahr 2024/25

Materiallisten_fuer_das_Schuljahr_24_25_Anschreiben_Eltern_Schüler

Erkrankungen

Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome

Krankmeldung_und_Antrag_auf_Befreiung_ueber_das_Elternportal_fuer_die_Jahrgangsstufen_5_mit_10

Krankmeldung Oberstufe: Bitte „Hinweise zur Regelung bei Schulversäumnissen für Q11/Q12“ beachten!

Befreiung für Q11/Q12:  U-SCHEIN_Oberstufe_

Elterninformationen zu WebUntis und Handys & Co.:

WebUntis-Anleitung-ElternHerunterladen

HGW Infoblatt_Medien_22_02_2024

Klassenchats wichtige Infos an alle SuS

Verlassen des Unterrichts wegen plötzlicher Erkrankung

Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so dass er den Unterricht vorzeitig verlassen muss, kann er von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen autorisierten Person abgeholt werden. Der Erkrankte meldet sich im Sekretariat – dort werden die weiteren  Schritte veranlasst!

Informationen

HGW_Fibel – Informationen von A bis Z

Hausordnung_neu ab 27_02_2023

Pausenregelung: KonzeptPausenaufsichten
Chronik des HGW: Chronik 2020_05_05
Anfahrt mit Google-Maps
Parken am HGW
Das Wetter in Wolnzach

Informationen zum Übertritt

21_02_24 Infoabend zum Übertritt PPP

PPP_des_KM_zum_Neuen_Gymnasium_G_9

FAQ_Elterninformation_des_KM_Februar_2018

Zeckenbiss – (auch) am HGW ein Notfall

Die häufigsten durch einen Zeckenbiss übertragenen Krankheiten sind die durch FSME-Viren übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephatitis (FSME) und die durch Borrelien übertragene Borreliose. Nachdem die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Borrelien nach einem Zeckenstich mit der Länge des Saugvorganges steigt, muss eine Zecke so schnell als möglich entfernt werden. Deshalb werden auf Empfehlung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) am HGW Zecken als Erste-Hilfe-Maßnahme durch den Sanitätsdienst entfernt (Artikel der KUVB zum Thema) .
Ein Zeckenbiss ist ein Unfallereignis. Im Falle eines Zeckenbisses wird die Schule Kontakt mit den Eltern aufnehmen und das weitere Vorgehen regeln. Insofern die Zecke von einer Lehrkraft entfernt werden musste, erhalten die Eltern eine Mitteilung über die Entfernung einer Zecke. Hier zahlt die KUVB. Eltern, die nach der Entfernung der Zecke in der Schule einen Arzt aufsuchen, melden diesen späteren Arztbesuch in der Schule. Die Schule wird dann eine Unfallmeldung bei der KUVB nachreichen. Weiter Infos entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums vom Juli 2016: Entfernung_von_Zecken_durch_Lehrkraefte.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind über WebUntis zu beantragen! Die Anträge sollten grundsätzlich mit einem Vorlauf von mindestens drei Tagen bei der Schule eingereicht werden, wobei wir wissen, dass sehr kurzfristige Beurlaubungen im begründeten Einzelfall natürlich nicht zu vermeiden sind.

Die Genehmigung des Antrags erhalten Sie durch die Schulverwaltung über WebUntis.

Datenschutz

Alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen sind in Bekanntmachungen des Kultusministerium geregelt: Bekanntmachung des Kultusministeriums zum Datenschutz in der Schule.
Bitte beachten Sie individuellen Regelungen am HGW, die mit den Elternrundschreiben bekanntgegeben werden.

Jugendarbeitsschutz

Ferienarbeit, Praktikum, Ausbildungsbeginn: Sofern Schülerinnen oder Schüler einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sind folgende Hinweise hilfreich und zu beachten: Broschüre „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung – Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz“