Informationen, Erkrankung, Rundschreiben

Rundschreiben im Schuljahr 2023/24

RS 2 15_09_23

RS 1 11_09_23

Materialliste für das Schuljahr 2023/24

Materiallisten_fuer_das_Schuljahr_23_24_Anschreiben_Eltern_Schüler

Erkrankungen

Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome

Krankmeldung_und_Antrag_auf_Befreiung_ueber_das_Elternportal_fuer_die_Jahrgangsstufen_5_mit_10

Krankmeldung Oberstufe: Bitte „Hinweise zur Regelung bei Schulversäumnissen für Q11/Q12“ beachten!

Befreiung für Q11/Q12:  U-SCHEIN_Oberstufe_

Verlassen des Unterrichts wegen plötzlicher Erkrankung
Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so dass er den Unterricht vorzeitig verlassen muss, und kann er von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen autorisierten Person abgeholt werden, bekommt er im Sekretariat einen Entlassungsschein (E–Schein). Diesen legt er dem Lehrer der laufenden oder folgenden Stunde vor. Ferner ist der E-Schein von der Person zu unterschreiben, die den Schüler abholt.
Die Entlassung wegen plötzlicher Erkrankung während des Unterrichts muss vom Direktorat genehmigt werden. Bitte informieren Sie das Sekretariat schriftlich darüber, wer Ihr Kind bei einer plötzlichen Erkrankung abholen darf (Name, Adresse, Telefonnummer, in welchem Verhältnis zu Ihrem Kind steht die Person?). Liegt diese Zusatzinformation dem Sekretariat nicht vor, dürfen wir Ihr Kind auch nur Ihnen als Eltern mitgeben.

FAQ zu Corona:

auf der HP des Ministeriums:  www.km.bayern.de/coronavirus-faq

Hygienebeauftragte: Frau Ines Schäffer

Informationen

JSt 5 HGW von A bis Z

Hausordnung_neu ab 27_02_2023

Pausenregelung: KonzeptPausenaufsichten
Chronik des HGW: Chronik 2020_05_05
Anfahrt mit Google-Maps
Parken am HGW
Das Wetter in Wolnzach

Informationen zum Übertritt

PPP_des_KM_zum_Neuen_Gymnasium_G_9

FAQ_Elterninformation_des_KM_Februar_2018

Zeckenbiss – (auch) am HGW ein Notfall

Die häufigsten durch einen Zeckenbiss übertragenen Krankheiten sind die durch FSME-Viren übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephatitis (FSME) und die durch Borrelien übertragene Borreliose. Nachdem die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Borrelien nach einem Zeckenstich mit der Länge des Saugvorganges steigt, muss eine Zecke so schnell als möglich entfernt werden. Deshalb werden auf Empfehlung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) am HGW Zecken als Erste-Hilfe-Maßnahme durch den Sanitätsdienst entfernt (Artikel der KUVB zum Thema) .
Ein Zeckenbiss ist ein Unfallereignis. Im Falle eines Zeckenbisses wird die Schule Kontakt mit den Eltern aufnehmen und das weitere Vorgehen regeln. Insofern die Zecke von einer Lehrkraft entfernt werden musste, erhalten die Eltern eine Mitteilung über die Entfernung einer Zecke. Hier zahlt die KUVB. Eltern, die nach der Entfernung der Zecke in der Schule einen Arzt aufsuchen, melden diesen späteren Arztbesuch in der Schule. Die Schule wird dann eine Unfallmeldung bei der KUVB nachreichen. Weiter Infos entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums vom Juli 2016: Entfernung_von_Zecken_durch_Lehrkraefte.

Beurlaubungen

Auch Beurlaubungen sind nun bitte über das EP zu beantragen. Die Anträge sollten grundsätzlich mit einem Vorlauf von mindestens drei Tagen bei der Schule eingereicht werden (àMeldungen à Antrag auf Unterrichtsbefreiung), wobei wir wissen, dass sehr kurzfristige Beurlaubungen im begründeten Einzelfall natürlich nicht zu vermeiden sind.

Die Bestätigung der Genehmigung des Antrags erhalten Sie durch die Schulverwaltung per Mail. Auch eine Ablehnung wird Ihnen durch eine kurze Mail mitgeteilt.

Datenschutz

Alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen sind in Bekanntmachungen des Kultusministerium geregelt: Bekanntmachung des Kultusministeriums zum Datenschutz in der Schule.
Bitte beachten Sie individuellen Regelungen am HGW, die mit den Elternrundschreiben bekanntgegeben werden.

Jugendarbeitsschutz

Ferienarbeit, Praktikum, Ausbildungsbeginn: Sofern Schülerinnen oder Schüler einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sind folgende Hinweise hilfreich und zu beachten: Broschüre „Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung – Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz“