Erziehungspartnerschaft
(das schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nach Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG):
Das im Folgenden aufgeführte Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde für das Schuljahr 2024/25 erarbeitet:
Schule ist nie fertig, sondern entwickelt sich immer weiter. Ziele dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung sind übersichtlich niedergelegt im Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2024/25:
(aktualisiert am 20.05.2025)