Erziehungspartnerschaft (das schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nach Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG): Das im Folgenden aufgeführte Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde für das Schuljahr 2022/23 erarbeitet:
SEP: Schule ist nie fertig, sondern entwickelt sich immer weiter. Ziele dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung sind übersichtlich niedergelegt im Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2022/23:
(aktualisiert am 27.03.2023)