Erziehungspartnerschaft
(das schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nach Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG):
Das im Folgenden aufgeführte Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde für das Schuljahr 2025/26 erarbeitet:
Schule ist nie fertig, sondern entwickelt sich immer weiter. Ziele dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung sind übersichtlich niedergelegt im Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2025/26:
(aktualisiert am 12.09.2025)
