Erziehungspartnerschaft

(das schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nach Art. 74 (1) Satz 2 BayEUG):

Das im Folgenden aufgeführte Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde für das Schuljahr 2024/25 erarbeitet:

Konzept EZP 24_25

Schule ist nie fertig, sondern entwickelt sich immer weiter. Ziele dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung sind übersichtlich niedergelegt im Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2024/25:

SEP HGW 24_25

(aktualisiert am 20.05.2025)